Psychosomatische Grundversorgung
Nach epidemiologischen Studien leiden etwa 25 Prozent der erwachsenen Durchschnittsbevölkerung in Deutschland an krankheitswertigen
psychogenen oder psychogen mitbedingten Beschwerden. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Neurosen, psychosomatische Krankheiten und pathologische Reaktionen
auf belastende Lebensereignisse. Unter den Patienten eines Hausarztes (Allgemeinärzte, Internisten) beläuft sich die Rate an psychogenen
Störungen auf 40 Prozent. Deshalb gibt es neben der fachspezifischen Psychotherapie bereits seit 1987 die psychosomatische Grundversorgung als allgemeine ärztliche
psychotherapeutische Maßnahme im Hausarztbereich. Ziel der psychosomatischen Grundversorgung ist die möglichst frühzeitige Klärung komplexer Krankheitsbilder
in ihren somatischen, psychischen und psychosozialen Aspekten. Symptome sollen beseitigt oder gemindert werden. Es geht um eine Einsichtsvermittlung in die ursächlichen
Zusammenhänge (Konflikte, Defizite), eine Verständnisentwicklung für die das Zustandsbild auslösende Situation und eine prophylaktische Umorientierung des
Patienten und seiner nächsten Bezugspersonen (Änderung der Lebensweise, Überwinden von Hemmungen, Vermeiden von Konfliktfeldern). Für die Durchführung der
diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Psychosomatik bedarf es umfangreicher ärztlicher Fortbildungsmaßnahmen und einer Genehmigung durch die
Kassenärztliche Vereinigung.